Sozialrecht
Das Sozialrecht spiegelt sich in allen Lebensabschnitten und Lebensbereichen wider. Es betrifft unmittelbar Jeden, unabhängig ob Jung ob Alt, Arbeitnehmer oder Selbständiger. Rentner oder Student. Es regelt die breite Vorsorge für alle Bereiche des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfall und begleitet den Bürger somit von der Geburt bis zu seinem Ableben. Es hat die soziale Absicherung anzustreben und zu verwirklichen.
Demzufolge beinhaltet das Sozialrecht verschiedene Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien. Darin enthalten sind die soziale Entschädigung wie das Schwerbehindertenrecht und auch die Gewalt- oder Kriegsopferentschädigung und auch die Sozialversicherung mit ihren 5-Säulen der Kranken- (SGB V), die Renten- (SGB VI), die Unfall- (SGB VII), die Arbeitslosen- (SGB III) und die Pflegeversicherung (SGB XI). Durch Sozialgesetzbücher (SGB I bis XII) sind alle diese genannten Materien zusammengefügt worden.
Ferner wird durch das Sozialrecht auch die Grundsicherung (SGB II), die Sozialhilfe (SGB XII), die Leistungen für Menschen mit Behinderung (SGB IX), das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das Opferentschädigungsgesetz (OESG), die Mutterschutzregelungen, die Bundesausbildungsförderung, das Wohngeld, das Kindergeld, und viele weitere „ Sozialleistungen“ erfasst.
Der Sozialversicherungsträger entscheidet auf den Antrag des Versicherten durch Bescheid. Gegen diesen Bescheid besteht die Möglichkeit eines Widerspruches binnen einen Monats nach Zugang des Bescheides. Ergeht im Rahmen des Widerspruchverfahrens eine positive Entscheidung wird durch den Versicherungsträger ein Abhilfebescheid erlassen. Verbleibt es bei der Entscheidung ergeht ein Widerspruchbescheid. Gegen diesen kann innerhalb von einem Monat nach Zugang Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden.
Das Sozialrecht unterliegt wie kein anderes Rechtsgebiet einer sich ständig ändernden Rechtslage. Das führt oft zu Verlusten von berechtigten Ansprüchen. Es ist daher ratsam, bereits im Widerspruchverfahren seine Einwende mit Hilfe des Anwaltes vorzutragen bzw die Bescheide einer fachanwaltlichen Überprüfung zuzuführen. Hier überprüfen wir anhand der Verwaltungsakte die Erfolgsaussichten und stimmen mit Ihnen gemeinsam die weitere Vorgehensweise insbesondere unter Beachtung der anderen Sozialversicherungszweige ab.
- Das Sozialrecht umfasst die folgenden Rechtsgebiete:
- Krankenversicherung (Krankengeld, Rehabilitation, Kur)
- Rentenversicherung (Altersrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente)
- Pflegeversicherung (Pflegestufe, Medizinischer Dienst, Pflegekorridor, Demenz, Grundpflege, Pflegegutachten MdK , Pflegetagebuch)
- Unfallversicherung (Verletztenrente, Verletztengeld, Berufskrankheit, Arbeitsunfall)
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Ausbildungsbeihilfe, Zuschüsse)
- Schwerbehindertenrecht (Integrationsamt, Leidensgerechter Arbeitsplatz, Grad der Behinderung, Versorgungsmedizinische Grundsätze, Merkzeichen)
- Sozialgerichtliches Verfahren (Widerspruch, Klage, Sozialgericht, Landessozialgericht)
- Betriebsprüfung (Statusfeststellungsverfahren, Selbständiger, Gesellschafter-Geschäftsführer, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Sozialversicherungspflicht)
- Versorgungswerk (Rechtsanwälte, Architekten
- Besondere Teile des Sozialgesetzbuches gemäß § 68 SGB I:
- das Bundesausbildungsförderungsgesetz
- das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
- das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
- das Bundesversorgungsgesetz
- § 47 des Zivildienstgesetzes
- § 60 des Infektionsschutzgesetzes
- §§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes
- § 1 des Opferentschädigungsgesetzes
- §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
- §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
- das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung
- das Bundeskindergeldgesetz
- das Wohngeldgesetz
- das Adoptionsvermittlungsgesetz
- das Unterhaltsvorschussgesetz
- der Erste Abschnitt des Bundeserziehungsgeldgesetzes
- der erste Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
- das Altersteilzeitgesetz
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre rechtlich zustehenden Ansprüche festzustellen und bei den jeweiligen Leistungserbringern der Sozialversicherung durchzusetzen.

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: