Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. In dieser Funktion dienen sie der vorsorgenden Rechtspflege und haben die Aufgabe, die Teilnehmer des Rechtsverkehrs zu beraten, ihren Willen zu ermitteln, diesen rechtlich einzuordnen sowie zweckentsprechende Verträge und Erklärungen zu gestalten und zu beurkunden.
Denn klar und eindeutig formulierte, mit der notwendigen Beweiskraft ausgestattete Urkunden sind wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit und Verlässlichkeit von Transaktionen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben, aber auch im persönlichen und familiären Bereich.
Dieser Aufgabe können unsere Notare gerecht werden, weil sie unabhängig, unparteilich und der Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die persönliche und fachliche Eignung ist selbstverständliche Voraussetzung.
Unsere Notare helfen Ihnen gern. Schwerpunkte sind die folgenden Rechtsgebiete:

Joachim Pohlmann
- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Ronald Pleuger
- Rechtsanwalt und Notar
- Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Ann-Katrin Bönig
- Rechtsanwältin und Notarin
- Fachanwältin für Familienrecht
- Fachanwältin gewerblicher Rechtsschutz

Dr. Thomas Himmelmann
- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht