Insolvenzrecht
Bei der Einleitung Ihrer privaten Verbraucherinsolvenz können wir leider nicht behilflich sein. In übergeordneten insolvenzrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Beantwortung der grundsätzlichen Frage, ob die Einleitung des Insolvenzverfahrens überhaupt sinnvoll ist, helfen wir Ihnen gern. Wir bearbeiten insoweit allerdings ausschließlich Firmeninsolvenzen. Die Beratung des Gläubigers im Insolvenzverfahren übernehmen wir ebenso. Zum von uns bearbeiteten Themenkreis zählen auch:
- Gläubiger- und Schuldnerberatung
- Insolvenzanfechtung
- Unternehmenskauf aus der Insolvenz
- Liquidation von Unternehmen

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: