Wohnungseigentumsrecht
Wir vertreten die Eigentümergemeinschaft, einzelne Eigentümer, den Beirat sowie die Verwaltung in allen mit dem Wohnungseigentum zusammengehörenden Bereichen, unter anderem:
- Störungen im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, Haftung und Schadensersatz, Instandhaltungspflicht, Instandsetzung, bauliche Veränderung, Modernisierung
- Verhältnis Eigentümer zur Hausverwaltung, Bestellung und Abberufung der Verwaltung, Verwaltervertrag, Befugnisse des Verwalters, Verwalterpflichten, Haftung des Verwalters
- Hausgeld, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Kostenverteilung, Verteilungsschlüssel ändern, Durchsetzung von Hausgeldforderungen und Sonderumlagen sowie Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen
- Verhältnis Eigentümergemeinschaft zum einzelnen Eigentümer, bauliche Veränderung, störender/unzulässiger Gebrauch von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
- Beratung beim Ankauf sowie Verkauf von Wohnungseigentum und Teileigentum
- Haftung für Altschulden/Schulden des Voreigentümers
- Verfolgung von Mängelansprüchen, anfängliche und nachträgliche Baumängel
- Errichtung und Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
- Vertretung in der Eigentümerversammlung, Vorbereitung von Beschlussanträgen und Beschlussfassungen, Durchsetzen eines abgelehnten Beschlusses
- Einberufung einer Versammlung, Teilnahmerecht und Stimmrecht
- Prüfung von Beschlüssen, Anfechtungsklage gegen einen Beschluss
- Protokollberichtigung, Rechnungslegung
- Entziehung von Wohnungseigentum, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
- Tod oder Insolvenz eines Wohnungseigentümers

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: