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Rechtsanwälte PartGmbB  |  Notare

Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten die Eigentümergemeinschaft, einzelne Eigentümer, den Beirat sowie die Verwaltung in allen mit dem Wohnungseigentum zusammengehörenden Bereichen, unter anderem:

  • Störungen im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, Haftung und Schadensersatz, Instandhaltungspflicht, Instandsetzung, bauliche Veränderung, Modernisierung
  • Verhältnis Eigentümer zur Hausverwaltung, Bestellung und Abberufung der Verwaltung, Verwaltervertrag, Befugnisse des Verwalters, Verwalterpflichten, Haftung des Verwalters
  • Hausgeld, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Kostenverteilung, Verteilungsschlüssel ändern, Durchsetzung von Hausgeldforderungen und Sonderumlagen sowie Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen
  • Verhältnis Eigentümergemeinschaft zum einzelnen Eigentümer, bauliche Veränderung, störender/unzulässiger Gebrauch von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
  • Beratung beim Ankauf sowie Verkauf von Wohnungseigentum und Teileigentum
  • Haftung für Altschulden/Schulden des Voreigentümers
  • Verfolgung von Mängelansprüchen, anfängliche und nachträgliche Baumängel
  • Errichtung und Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
  • Vertretung in der Eigentümerversammlung, Vorbereitung von Beschlussanträgen und Beschlussfassungen, Durchsetzen eines abgelehnten Beschlusses
  • Einberufung einer Versammlung, Teilnahmerecht und Stimmrecht
  • Prüfung von Beschlüssen, Anfechtungsklage gegen einen Beschluss
  • Protokollberichtigung, Rechnungslegung
  • Entziehung von Wohnungseigentum, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
  • Tod oder Insolvenz eines Wohnungseigentümers

 

 

Wohnungseigentumsrecht

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch:

 


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