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Versicherungsrecht

Das private Versicherungsrecht bildet den Gegenpart zum Sozialversicherungsrecht. Bezogen auf gesetzliche Versicherungsverhältnisse lesen Sie bitte weiter unter der Rubrik „Sozialrecht“. Im privaten Versicherungsrecht vertreten wir sowohl den Versicherungsnehmer, als auch den Versicherungsvermittler, insbesondere den Versicherungsmakler, aber auch den Versicherer. Da Versicherungsrecht Vertragsrecht ist, wird meist um die Auslegung des konkreten Versicherungsvertrages und die Erfüllung vertraglicher Pflichten gestritten.

Die Vertretung des Versicherungsnehmers befasst sich z. B. mit Folgendem:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Dieser Versicherungszweig gehört zu den Streitträchtigsten überhaupt. Häufig geht es um die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Sehr oft auch um den Vorwurf der arglistigen Täuschung bei Abschluss des Versicherungsvertrages. Mitwirkungspflichten während der bestehenden Berufsunfähigkeit bieten ebenfalls Anlass zum Streit. Schließlich ist die Beurteilung, ob Berufsunfähigkeit tatsächlich vorliegt, zentrales Thema.
  • Krankenkostenversicherung
  • Die Krankenkostenversicherung, die meist nur als Krankenversicherung benannt wird, ist ein weiteres Streitfeld. Hier geht es meist um den Vorwurf des Versicherers, der Versicherungsnehmer habe die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Im Übrigen wird auch regelmäßig darüber gestritten, ob eine Heilbehandlung medizinisch notwendig war. Etwas seltener geht es um die Frage, ob der Mediziner seine Rechnung zutreffend erstellt hat und der Versicherer diese begleichen muss.
  • Krankentagegeld- sowie Krankenhaustagegeldversicherung
  • Diese meist zusammen mit dem Krankenkostenversicherungsvertrag abgeschlossenen Bausteine bieten häufig Anlass zum Streit. Auch hier geht es meist um die Frage der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Versicherer behaupten heute auch immer häufiger, sie seien beim Abschluss des Vertrages arglistig getäuscht worden. Der Grund des Streits ist die oftmals hohe finanzielle Belastung des Versicherers durch lange Zahlungen des Krankentagegeldes. In neuester Zeit wird häufig auch darüber gestritten, ob der Versicherungsnehmer zutreffende Angaben über die Höhe seines Einkommens gemacht hat.
  • Lebensversicherung
  • Im Bereich der Lebensversicherung wird meist um die Frage der zutreffenden Berechnung der Ablaufleistung gestritten. Seltener ist auch ein Thema, ob die versicherte Person den Freitod gewählt haben könnte.
  • Unfallversicherung
  • Hier geht es meist um die Frage, ob ein versichertes Schadensereignis – also ein Unfall – eingetreten ist. Häufig wird auch um Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Ausschlussfristen gestritten. Nicht selten sind Vorerkrankungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen Gegenstand der Auseinandersetzungen. Etwas seltener geht es um die Frage, ob ein Versicherungsereignis vorgetäuscht worden sein könnte.?
    Wir vertreten Sie auch gegenüber Ihrem Versicherungsvermittler, falls dieser Pflichten der ordnungsgemäßen Beratung im Zusammenhang mit der Vermittlung des Versicherungsschutzes verletzt haben sollte.
  • Die Sachversicherung
  • Hier geht es häufig um Wohngebäudeversicherungsverträge. Hier wird am häufigsten darüber gestritten, ob der Versicherungsfall überhaupt eingetreten ist. Bei Wasserschäden kommt es darauf an, wo das Wasser her kam und was genau versichert ist. Bei Einbruchdiebstählen wird seitens des Versicherers häufig bestritten, dass es einen Diebstahl überhaupt gab. Bei Brandereignissen ist die Frage der Brandstiftung oftmals zu klären.
  • Die Hausratversicherung
  • Dieser Schutz umfasst das gesamte Inventar. Hier sind die gleichen Streitpunkte zu berücksichtigen wie bei dem Wohngebäudeversicherungsvertrag.
  • Die Kraftfahrzeugvollversicherung
  • Dieser häufig nur als Kaskoversicherung bekannte Versicherungsschutz bietet meist Anlass zum Streit im Falle eines Diebstahls. Hier wird der Versicherungsnehmer sich oftmals dem Vorwurf gegenüber sehen, der Diebstahl habe in Wahrheit nicht stattgefunden.
  • Die Haftpflichtversicherung
  • Dieser Versicherungsschutz umfasst den privaten sowie beruflichen Bereich. Wir vertreten nicht nur den privaten Versicherungsnehmer, dessen Versicherer sich weigert, einen von ihm verursachten Schaden zu tragen, sondern wir vertreten auch den Schadensverursacher, insbesondere im Bereich der Anwalts-, Notar- und Steuerberaterhaftung. Hier übernehmen wir die Aufgabe des hinter ihm stehenden Berufshaftpflichtversicherers, der im Rahmen seiner Haftpflichtversicherungsdeckung die Abwehr von unberechtigt aufgestellten Haftungsforderungen schuldet.
    Für unsere Firmenkunden geht es hier häufig um die Betriebshaftpflichtversicherung. Dieser Versicherungsschutz umfasst meist auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese Versicherungsverträge und deren Anwendung sind oftmals überlebenswichtig im Falle eines Schadens.
  • Die Vertretung des Versicherungsvermittlers
  • Hier befassen wir uns meist mit der Frage der Haftung des Versicherungsvermittlers wegen der Verletzung von Beratungspflichten. Der Versicherungsvermittler hat eine Vielzahl von Pflichten zu beachten. Die Versicherungsnehmer nutzen dies immer häufiger, um Ansprüche, die gegenüber dem Versicherer nicht erfolgreich verfolgt werden können, dem Vermittler entgegen zu halten. Am häufigsten wird hierbei darum gestritten, ob vorhandene Deckungslücken nur infolge der Falschberatung des Versicherungsvermittlers bestehen, die Abrechnung der Maklerprovision fällt hingegen in die Rubrik „Handels- und Gesellschaftsrecht“. Lesen Sie dazu bitte in dieser Rubrik weiter.
  • Die Vertretung des Versicherers
  • Auch den Vertreter vertreten wir im Verhältnis zum jeweiligen Versicherungsnehmer. Die zu überprüfenden Rechtsfragen entsprechen denen, die auch beim Versicherungsnehmer zu berücksichtigen sind.

 

 

Versicherungsrecht

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch:

 


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