Seniorenrecht
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft führt zu neuen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem „Älterwerden“. Neben dem Schwerpunkt der sozialen Sicherung weist das Seniorenrecht viele Schnittstellen z.B. zum Familien-, Erb-, Arbeits- Medizin-, Betreuungs- und Steuerrecht auf. Die Generation 60 plus muss sich frühzeitig und mit Hilfe professioneller Berater mit den Themenkreisen der finanziellen Altersabsicherung im Alter, dem Übergang vom Erwerbsleben in die Rente sowie den Problemen im Gesundheitswesen auseinandersetzen und individuelle Lösungen finden.
- Elternunterhalt (Sozialhilferegress)
- Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht
- Pflegefinanzierung, Heimaufenthalt, Kostenübernahme Pflegefall
- Pflegewohngeld
- Nachlassregelung (Testament, Vermächtnis, Vermögensübertragung)
- Private Pflegeversicherung, „Pflege-Bahr“
- Übergang vom Erwerbsleben in die Rente
- Arbeitslosigkeit im Alter
- Haus der Arbeitsfähigkeit
- Betreutes Wohnen
Von uns erhalten Sie aufgrund unserer Fachanwaltschaften eine spezielle, auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittene strategische Rechtsberatung zu allen Fragen, die hier regelmäßig von Bedeutung sind. Wir sind auch Ansprechpartner für Kinder und Angehörige und erarbeiten gemeinsam mit ihnen Lösungen.
Unsere Kanzlei liegt zentral und verfügt über einen eigenen Parkplatz für unsere Mandanten. Im Falle von Immobilität bieten wir nach Absprache im Einzelfall auch Besuche bei Ihnen zu Hause, in einem Krankenhaus oder Seniorenheim an.

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: