Mietrecht
Zum privaten und gewerblichen Mietrecht sowie Pachtrecht gehört unter anderem:
- Durchsetzung und Abwehr einer Mietforderung
- Mangelbeseitigung, Minderung und Schadenersatz
- Kautionsabrechnung
- Forderung und Rückforderung einer Kaution
- Instandhaltung, Schönheitsreparaturen und Rückbau von Einrichtungen
- Kündigung des Mietverhältnisses und Verteidigung gegen eine unberechtigte Kündigung
- Betreuung bei der Übergabe sowie Rückgabe
- Durchsetzung und Verteidigung bzgl. Räumung und Herausgabe von angemieteten Flächen, Räumungsklage und Durchführung der Zwangsvollstreckung
- Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Mietsache
- Durchsetzung und Verteidigung bei einer Mieterhöhung
- rechtliche Betreuung bei Modernisierung und Möglichkeiten der Verteidigung gegen Modernisierungsmaßnahmen
- Prüfung des Mietvertrags sowie Betreung bei Anmietung, insbesondere bzgl. Einhaltung der Schriftform, wirksamer Vertretung bei Personenmehrheiten, Untermiete sowie bei Vermieterwechsel und/oder Mieterwechsel
- Betreuung bei zusammenhängenden Probleme im Versicherungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträgerrecht sowie dem Verwaltungsrecht und Maklerrecht

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: