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Rechtsanwälte PartGmbB  |  Notare

Mietrecht

Zum privaten und gewerblichen Mietrecht sowie Pachtrecht gehört unter anderem:

  • Durchsetzung und Abwehr einer Mietforderung
  • Mangelbeseitigung, Minderung und Schadenersatz
  • Kautionsabrechnung
  • Forderung und Rückforderung einer Kaution
  • Instandhaltung, Schönheitsreparaturen und Rückbau von Einrichtungen
  • Kündigung des Mietverhältnisses und Verteidigung gegen eine unberechtigte Kündigung
  • Betreuung bei der Übergabe sowie Rückgabe
  • Durchsetzung und Verteidigung bzgl. Räumung und Herausgabe von angemieteten Flächen, Räumungsklage und Durchführung der Zwangsvollstreckung
  • Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Mietsache
  • Durchsetzung und Verteidigung bei einer Mieterhöhung
  • rechtliche Betreuung bei Modernisierung und Möglichkeiten der Verteidigung gegen Modernisierungsmaßnahmen
  • Prüfung des Mietvertrags sowie Betreung bei Anmietung, insbesondere bzgl. Einhaltung der Schriftform, wirksamer Vertretung bei Personenmehrheiten, Untermiete sowie bei Vermieterwechsel und/oder Mieterwechsel
  • Betreuung bei zusammenhängenden Probleme im Versicherungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträgerrecht sowie dem Verwaltungsrecht und Maklerrecht

 

 

Mietrecht

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch:

 


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