Maklerrecht
Zum Maklerrecht gehört unter anderem:
- Durchsetzung von sowie Verteidigung gegen eine Maklerprovision
- Prüfung von Maklerverträgen und der vereinbarten Maklerleistung, insbesondere hinsichtlich unredlichen Verhaltens, Verwirkung, Sittenwidrigkeit, Nichtigkeit, Doppeltätigkeit, Anfechtung unter Beachtung des Maklertyps (Nachweismakler, Vermittlungsmakler, Doppelmakler)
- Schadenersatzprozess einschließlich Vertretung des Vermögensschaden-Haftpflichtversicherers
- Betreuung beim Hauskauf/Wohnungskauf sowie bei der Begründung und Auflösung von Maklerverträgen

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: