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Maklerrecht

Zum Maklerrecht gehört unter anderem:

  • Durchsetzung von sowie Verteidigung gegen eine Maklerprovision
  • Prüfung von Maklerverträgen und der vereinbarten Maklerleistung, insbesondere hinsichtlich unredlichen Verhaltens, Verwirkung, Sittenwidrigkeit, Nichtigkeit, Doppeltätigkeit, Anfechtung unter Beachtung des Maklertyps (Nachweismakler, Vermittlungsmakler, Doppelmakler)
  • Schadenersatzprozess einschließlich Vertretung des Vermögensschaden-Haftpflichtversicherers
  • Betreuung beim Hauskauf/Wohnungskauf sowie bei der Begründung und Auflösung von Maklerverträgen

 

 

Maklerrecht

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch:

 


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