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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist sehr vielseitig und umfasst insbesondere

  • Ankauf und Verkauf von Immobilien
  • Finanzierungsfragen einschließlich Ablösung von Finanzierungen, Fragen der Vorfälligkeitsentschädigung, Hypothekenprobleme, Zwangsversteigerung von Immobilien, Verhandlungen mit Banken über diese Themen, Immobilien als Anlagevermögen in Betrieben, Immobilien im Privatbesitz als Sicherheit im Betrieb oder als gewillkürtes Betriebsvermögen, usw. einschließlich aller bedeutenden damit einhergehenden Steuerprobleme.
  • Vertragsprüfung und Erstellung eines Kaufvertrags, Übertragungsvertrags bzw. Schenkungsvertrags unter Berücksichtigung der Belange vorweggenommener Erbfolge
  • Finanzierungsfragen einschließlich Ablösung von Finanzierungen
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Hypothekenprobleme
  • Zwangsversteigerung von Immobilien
  • Verhandlungsführung mit Banken
  • Immobilien als Anlagevermögen in Betrieben
  • Immobilien im Privatbesitz als Sicherheit im Betrieb oder als gewillkürtes Betriebsvermögen einschließlich aller damit einhergehenden Steuerprobleme
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen, Gewährleistung, Schadenersatz
  • Haftung für Verbindlichkeiten, Rechtsnachfolge

 
Es besteht ein enger Zusammenhang mit folgenden Rechtsgebieten: Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Bergschadensrecht, Maklerrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

 

 

Immobilienrecht

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch:

 


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