Haftungsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Wir vertreten Sie gegenüber dem Sie behandelnden Mediziner. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arzt oder das Krankenhaus, bei bzw. in welchem Sie sich zur Behandlung befanden, Sie falsch behandelt hat, dann können wir behilflich sein. Wir unterstützen Sie sowohl im außergerichtlichen Verfahren als auch im Prozess vor Gericht. Auch die Einschaltung der Gutachterkommission der jeweiligen Landesärztekammer begleiten wir. Falls Sie die Abrechnung Ihres Arztes oder Zahnarztes für unzutreffend erachten, können wir ebenso behilflich sein.
- allgemeines Haftungsrecht (Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: