Familienrecht
- Ehescheidung:
- Wir vertreten Sie allumfassend im Zusammenhang mit Ihrer Ehescheidung und dem Versorgungsausgleich, also dem Ausgleich der erwirtschafteten Rentenanwartschaften.
- Güterrecht:
- Wir beraten und betreuen Sie im Rahmen des Zugewinnausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung nach Trennung und Scheidung; hierzu gehören selbstverständlich auch Auseinandersetzungen außerhalb des Zugewinnausgleichs, insbesondere die Aufteilung gemeinsamer Immobilien und anderer Vermögenswerte und die Haftungsverteilung gemeinsamer Schulden und Verbindlichkeiten.
- Ehe- und Scheidungsfolgenverträge:
- Gerade im Familienrecht versuchen wir – nach Möglichkeit – einvernehmliche Lösungen zu finden und diese im Rahmen von Ehe- und Scheidungsfolgenverträgen verbindlich zu regeln; besonderes Augenmerk liegt auf steuerrechtlichen Aspekten; bei der Erarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen machen sich unserer Erfahrungen aus der notariellen Tätigkeit bemerkbar.
- Unterhalt:
- Wir vertreten Sie im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, aber auch dem immer mehr Bedeutung zukommenden Elternunterhalt und sonstigem Verwandtenunterhalt.
- Kindschaftsrecht:
- Gerade bei den Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts legen wir Wert darauf die Kindeswohlbelange zu berücksichtigen.
- Im Familienrecht kommt es immer wieder zu Fällen häuslicher Gewalt; auch hier sind wir tätig und können mit Anträgen auf Wohnungszuweisung und Annäherungsverbot Hilfestellung leisten.
- Zum Familienrecht zählt ebenso das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: