Bau- und Architektenrecht
Der Fachbereich Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl von Spezialbereichen. Das öffentliche Baurecht gehört zum Verwaltungsrecht. Bezogen auf Informationen hierzu lesen Sie bitte unter der Rubrik „Verwaltungsrecht“. Hier interessiert das private Baurecht. Dazu gehören:
- Das Werkvertragsrecht
- In diesem Bereich vertreten wir sowohl den Auftraggeber, als auch den Auftragnehmer. Meist geht es um die Frage, ob der Werklohn des Handwerkers fällig ist und ob er seine Leistungen mangelfrei erbracht hat. Nicht selten wird auch um die Frage der Anwendbarkeit der VOB gestritten. Die Abnahme als wichtigste Rechtshandlung des Bauherrn ist ebenfalls ein zentrales Streitthema.
- Das Architektenrecht
- Dieses umfasst sowohl Vertragsrecht, als auch das Vergütungsrecht. Während der Architektenvertrag ein Werkvertrag ist, gilt für dessen Honorierung die HOAI. Streitigkeiten im Bereich des Architektenhonorars sind besonders häufig. Hier ist oftmals auch die Einschaltung eines öffentlich bestellten und vereidigten Honorargutachters erforderlich.
- Bezogen auf die Abwicklung des Architektenvertrages gibt es meist Streit, da dem Planer vorgeworfen wird, er habe ihn treffende Pflichten zur Beratung und Überwachung nicht ausreichend beachtet.
Im Baurecht wird häufig auch um folgende Einzelthemen gestritten:
- Ausführungsfristen
- Baumängel
- die Mangelrüge
- die Fristsetzung zur Abnahme
- die Behinderungsanzeige
- die Pauschalvergütung
- die Kündigung des Pauschalpreisvertrages
- die fristlose Kündigung
- die freie Kündigung
- die Abnahme
- die Bauhandwerkersicherung, § 648 a BGB
- den Einheitspreis
- und vieles mehr

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: