Arbeitsrecht
- Gestaltung von Einzelarbeitsverträgen (u.a. für Vorstandsmitglieder, Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Familienmitglieder, Außendienstmitarbeiter)
- Beratung und Vertretung bei Änderung und Auflösung von Arbeits- oder Dienstverhältnissen
- gerichtliche Interessenvertretung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte (u.a. Kündigungsschutzklagen, Vertretung bei Änderungskündigungen, Verfahren nach
- AGG, Eingruppierungsklagen, arbeitsrechtliche Beschlussverfahren)
- Tarif- und Betriebsverfassungsrecht (u.a. Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Abschluss von Betriebsvereinbarungen)
- Arbeitnehmerüberlassung
- Öffentliches Dienstrecht/Beamtenrecht (u.a. Eingruppierung nach TVöD, Personalvertretungsrecht)
- Betriebsschließung und –übernahme, Umstrukturierung, Betriebsübergang
gem. § 613 a BGB

Dieser Bereich wird bei uns vertreten durch: