RA Ulrich Weiss
Kartell- und Energiewirtschaftsrecht

- Beratung in Durchleitungs- und Netzzugangsfragen unter Beachtung absoluter und relativer Durchleitungsverweigerungsgründe sowie der Organisationsregelungen gemäß Verbändevereinbarungen Strom und Gas

- Fragen der Wirksamkeit langfristiger Bezugs-/Kaufverträge in Abhängigkeit zur Bedarfsdeckung

- Beratung von Kommunen zur Wirksamkeit von Konzessions- und Wegbenutzungsverträgen nach Wegfall von Demarkationen und Ausschließlichkeitsrechten (Ausschreibungspflicht /
Konzessionsabgaberecht)

- Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Energiebereich

- Auflagepraxis des BKartA im Rahmen von Kooperationen und Fusionen in der Energiewirtschaft.